Direkte Abrechnung mit allen Kassen -

wir bieten pauschale Festpreise!

Krankenfahrten

Als Verkehrsdienstleister ist es uns eine Selbstverständlichkeit, Sie zuverlässig, pünktlich und vor allem hilfsbereit zu Ihrem Behandlungstermin, z. B. Bestrahlung, Chemotherapie oder Dialyse zu bringen und auch wieder abzuholen.

Natürlich bieten wir auch Rollstuhlfahrten an, Passagiere mit klappbaren Rollstühlen sind für uns kein Hindernis. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne.

Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, Sie benötigen lediglich im Voraus eine Verordnung vom Arzt und eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse (Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

Zulässig für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder BI und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3. Auf ärztliche Anordnung hin können in Sonderfällen auch Personen ohne amtlichen Nachweis befördert werden:

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Bei jeder Fahrt zeigen Sie die Genehmigung vor oder geben sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse reichen wir die Genehmigung mit ein.
  • Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung durch Ihren Arzt für jede Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit.
  • Pro Fahrt muss der gesetzliche Eigenanteil im Taxi bar bezahlt werden, dies gilt bis zur Erreichung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.
  • Nach Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% des Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis). Dann müssen Sie im Taxi nichts mehr zahlen.
Fahrten zu ambulanten Operationen, Tagesklinik, Dialyse-, Strahlen- & Chemobehandlungen, Kur- & Reha-Behandlungen
  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Bei jeder Fahrt zeigen Sie die Genehmigung vor oder geben sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse reichen wir die Genehmigung mit ein.
  • Je nach Genehmigung der Krankenkasse muss der gesetzliche Eigenanteil im Taxi bar bezahlt werden, dies gilt bis zur Erreichung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.
  • Nach Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% des Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis). Dann müssen Sie im Taxi nichts mehr zahlen.

Der gesetzliche Eigenanteil liegt bei 10% vom Fahrpreis, mindestens 5,- €, aber höchstens 10,- €.

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.